Was ist ein Energieausweis? Wozu brauche ich Ihn und was ist, wenn ich keinen habe? Wir erklären Ihnen kurz und knapp die wichtigsten Fakten.
Der Energieausweis bewertet den Energiestandard eines Wohngebäudes und ist seit 1. Mai 2014 Pflicht für Immobilien, die verkauft oder vermietet werden. Der Ausweis wird durch die Energieeinsparverordnung (EnEv) geregelt und muss bei einer Besichtigung der Immobilie unverlangt vorgelegt werden. Fallen größere energetische Veränderungen an, muss er neu erstellt werden. Der Energieausweis ist meistens zehn Jahre lang gültig.
Im Exposé oder in Inseraten müssen die folgenden Daten angegeben werden: Der Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes in Kilowattstunden pro m2 , der Hauptenergieträger der Gebäudeheizung sowie das Baujahr des Wohngebäudes. Bei einer Besichtigung ist muss der Energieausweis unaufgefordert den Miet- oder Kaufinteressenten vorgelegt werden.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:
1. Verbrauchsausweis (erfasster Energieverbrauch des Gebäudes)
Er genügt, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
2. Bedarfsausweis (berechneter Energiebedarf des Gebäudes)
Er ist vorgeschrieben, wenn:
Das Einholen eines Energieausweises ist Teil unserer Serviceleistungen beim Immobilienverkauf. Sie müssen sich um nichts kümmern!
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